Handelsverbot für Hehlerware

 

Handelsverbot für Hehlerware aus Raubgrabungen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde der Archäologie,

nach 35 Jahren des Verweigerns und Verschleppens ist es der Bundesregierung nun doch zu peinlich geworden, dass Deutschland als eines der letzten Staaten das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz von Kulturgut von 1970 noch immer nicht unterzeichnet hat. Ein Gesetzentwurf wurde vom Kabinett beschlossen und steht kurz vor der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat. Dieser Entwurf pervertiert jedoch die Ziele der UNESCO-Konvention und orientiert sich primär an den Interessen derjenigen, die bislang die Unterzeichnung der Konvention erfolgreich zu verhindern wussten: In den Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf wird unverblümt von den „berechtigten Interessen des Handels“ gesprochen und davon, dass „Wettbewerbsnachteile... für den Kunsthandel vermieden werden“ sollen (www.bundesregierung.de/Artikel/-,413.936712/dokument.htm). Träte das Gesetz in der jetzt vorliegenden Fassung in Kraft, so würden de facto alle vor Inkrafttreten aus den Herkunftsländern geschmuggelten Raubgrabungsfunde legalisiert. Nach diesem Datum aufgetauchte archäologische Objekte dürfen nur dann nicht verhandelt werden, wenn sie in einer im deutschen Bundesanzeiger veröffentlichten Liste erfasst wurden. Archäologische Bodenfunde dürften zwar noch innerhalb eines Jahres nachträglich auf die Liste gesetzt werden, aber nur dann, wenn der exakte Nachweis der ursprünglichen Herkunft (bezogen auf einen modernen Staat) erbracht wird. Bei Hehlerware aus undokumentierten Raubgrabungen dürfte dies in aller Regel nicht gelingen. So wären beispielsweise römische Raubgrabungsfunde von dem Kulturgüterschutz nahezu völlig ausgeschlossen, gibt es doch alleine rund 30 Nachfolgestaaten des Imperium Romanum. Doch selbst wenn die Herkunft eines Objektes bekannt sein sollte (weil es beispielsweise am Zoll bei der Einreise bemerkt wurde) so soll auch künftig in der Regel eine straffreie Einfuhr möglich sein und zwar auch dann, wenn das Herkunftsland explizit ein Exportverbot erlassen hat. Diese Exportverbote für archäologische Objekte, die in nahezu allen Ländern gelten, sollen somit weiterhin von Deutschland ignoriert werden, da eine andere Regelung angeblich „mit dem Grundgesetz kollidieren“ würde. Was sogar in den USA eine Selbstverständlichkeit ist, die Beschlagnahmung archäologischen Schmuggelgutes an den Landesgrenzen, ist hier nicht vorgesehen (außer wenn jemand versucht Zollabgaben zu hinterziehen). Schildkrötenpanzer, Papageienfedern und Elfenbeinanhänger können aber sehr wohl an deutschen Grenzen beschlagnahmt werden. Die beabsichtigte de facto - Legalisierung archäologischer Hehlerware wird den Umsatz fördern, neue Nachfrage erzeugen und die Ausplünderung von Fundstätten und Museen forcieren. Kein Kulturgüterschutz sondern ein Raubgrabungs-förderungsgesetz wurde formuliert! Nur durch massiven Protest kann hier das Schlimmste verhindert werden. Schreiben Sie an die Abgeordneten des Bundestages, denen die Brisanz des Themas wohl kaum bewusst sein dürfte. Der einfachste Weg ist, unseren eigens hierfür eingerichteten Mailomat zu nutzen. Hier können Sie mit Ihrem Namen als Absender einen vorformulierten Protestbrief an alle Bundestagsabgeordneten mit einem Mausklick schicken. Vorteilhaft (aber nicht unbedingt erforderlich) wäre, wenn Sie den „Betreff“ individuell formulierten, ggf. auch den ersten Satz. Das erschwert ein Ausfiltern der Mails. Noch besser sind eigene Schreiben oder gar persönliche Briefe, die an ausgewählte Mitglieder des Kulturausschusses oder auch an die/den Abgeordndete/n aus ihrem Wahlkreis gehen kann. Dazu haben wir unten entsprechende Links bereitgestellt. Leiten Sie diese Information auch möglichst an alle Ihnen bekannten Interessierten weiter. Für weitere Informationen sind neben den direkten Links zu dem Gesetzentwurf auch eine kritische Stellungnahme, eine kurze Zusammenfassung, die in der Süddeutschen Zeitung erschienen ist, das Protestschreiben und eine Liste mit Emailadressen der Mitglieder des Kulturausschusses bereitgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Müller-Karpe
Römisch-Germanisches Zentralmuseum Mainz
Ernst-Ludwig-Platz 2
D-55116 Mainz
Tel +49 6131 9124-0
Fax+49 6131 9124199
muellerkarpe@rgzm.de

Prof. Dr. Andreas Müller-Karpe
Vorgeschichtliches Seminar der
Philipps-Universität Marburg
Biegenstr. 11
D-35037 Marburg
Tel +49 6421 2822339
Fax+49 6421 2828901
vorgesch@staff.uni-marburg.de

 


zum Mailomaten


Weitere Informationen und Links:

Der Gesetzentwurf (204 KB)
(49seitiges Dokument)
Informationsseite der deutschen UNESCO-Kommision e.V. zum illegalen Handel mit Kulturgütern
(Hier werden expliziet Raubgrabungen an archäologischen Städten erwähnt!)
Selbstdarstellung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf (Regierung Online vom 15.2.2006)
(bitte kritisch lesen und mit dem tatsächlichen Entwurf vergleichen!)
 
Kritische Stellungnahme zum Gesetzentwurf
(Artikel aus Kunst und Recht, Heft 2, 2006, 69 KB)
"Die Hehler werden sich freuen"
(Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 18.02.2006, 87 KB)
"Kulturgüterschutz statt Hehlergewinn"
(Artikel aus der Archäologie in Deutschland, Heft 2, 2006, 1,14 MB)
"Krieg gegen das archäologische Erbe"
(Artikel aus Die Tagespost vom 21.3.2006, 538 KB)
"Raubkunst steht auf keiner Liste"
(Artikel aus "Weltkunst, Heft 4, 2006, 14,7 KB)
 
Infoschreiben
(entspricht dem obigen Text, 27KB)
Protestschreiben
(zum Versenden an Abgeordnete oder die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages als Worddokument, 22 KB)
 
Abgeordnete des Bundestages
(Internetseite des Deutschen Bundestages mit Suchmöglichkeiten zu Ihrem Wahlkreisabgeordneten)
Auschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
(Internetseite des Deutschen Bundestages)
Liste und Email-Adressen der Mitglieder des Auschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages ( 30 KB)
 
Ergebnisbericht des Symposiums "Schutz von Kulturgütern" vom 23.-24.5.2006
Grabräuber, Schmuggler und Antikenhändler - Archäologie zwischen Politik und Kommerz
(Vortragsreihe an der Universität Marburg ab 2. Mai, Programm zum download, 902 KB)
Offener Brief von SUSANNE OSTHOFF an die Bundeskanzlerin


Reaktionen zur Aktion


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