Nach dem Grundsatz "Verwertung geht vor Entsorgung
oder gar Endlagerung" hat sich die Heidelberger Zement
bereiterklärt, unter bestimmten Voraussetzungen außer
gebrauchten Gipsformen der Porzellanindustrie auch Dentalgipsabfälle zur Weiterverarbeitung anzunehmen. Die
Voraussetzungen sind auf dem Poster aufgezählt und müssen vom annehmenden Zementwerk im Sinn einer Eingangskontrolle geprüft werden. Übrigens wird sich jedes
Zahntechnische Laboratorium aus Frachtgründen zunächst
an das nächstgelegene Zementwerk wenden.
In jedem Fall muß die gewohnt hohe Qualität der Zemente auch bei Einsatz von Abstoffen gewährleistet sein.
Denn die nach den Zementnormen DIN 1164 und EN 196
geforderten und bewährten Erstarrungszeiten, Festigkeitswerte und Reinheitsgrade müssen eingehalten werden.
Dazu kommt ISO 9002, die Norm zur Qualitätssicherung
und Zertifizierung, die auch in Zementwerken einen genauen Nachweis dafür verlangt, wie Zweitverwendungsmaterial in den Prozeß eingeschleust, vergleichmäßigt und
geprüft wird.
Richtig dosiert, entsteht aus Naturgips, Naturanhydrit
und Dentalgips im abbindenden Zementmörtel und Beton
ein neues Mineral: Ettringit Ca3Al2O6. 3CaS04 . 3H2O, das
auch in der Natur vorkommt, nämlich in der Vulkaneifel.
Dieses Calciumaluminasulfathydrat mit seinen 1-2µm
großen Kristalliten steuert das Erstarren und teilweise auch
die Festigkeitsentwicklung der Zemente.